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Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter

Category: Pressemitteilungen (page 1 of 2)

Promotion zum Dr. iur.: Dirk Hammes fordert Veränderungen in der Eigenverwaltungspraxis

Duisburger 3D-Spezialist Mifitto erfolgreich übertragen

Der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes hat die angekündigte übertragende Sanierung des insolventen Start-up Mifitto abgeschlossen. Käufer ist ein Konsortium aus Köln und Franken.

Es ist eine gute und schnelle Lösung, die Dirk Hammes für die Mifitto GmbH hergestellt hat. Der Duisburger Rechtsanwalt aus der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter war Anfang Juli zum vor-läufigen Insolvenzverwalter des Spezialunternehmens für die Online-Schuhgrößenberatung und digitale Fußmessung aus Duisburg bestellt worden und hat Mifitto nach rund drei Monaten erfolgreich übertragen.

Mifitto hat als Anbieter von Scan-Services dafür gesorgt, die optimale Schuhgröße eines Kunden zu ermitteln. Über eine App oder einen 3D-Scanner in einem Schuhgeschäft wurden die Füße des Kunden vermessen und mit den Daten von mittlerweile mehr als 300.000 Schuhen in rund drei Millionen Größen verglichen, die Mifitto selbst erfasst hat. Erwerber ist ein Konsortium aus Köln und Franken.

„Wir freuen uns, dass uns die übertragende Sanierung gelungen ist. Das war von Beginn an unser Ziel, um die Gläubiger des Insolvenzverfahrens bestmöglich zu befriedigen und das Verfahren zügig erfolgreich abzuschließen. Wir haben schnell festgestellt, dass das Interesse auf dem Markt an Mifitto groß ist und waren daher schnell von einer guten Lösung für alle Beteiligten überzeugt. Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades und der fortschrittlichen Technologie hatte Mifitto trotz der Zahlungsunfähigkeit eine stabile Substanz und Relevanz für zahlreiche Unternehmen. Wir haben den passenden Käufer gefunden, der sich als deutsches Unternehmen gegen einen internationalen Konzern durchgesetzt hat“, sagt Dirk Hammes, der für seinen Sanierungswillen bekannt ist und Insolvenzen regelmäßig mittels einer übertragenden Sanierung löst.

Für die Investorensuche wurde die auf insolvenzbedingte Investorenprozesse spezialisierte Unternehmensberatung Mentor AG aus Trier in den Verkaufsprozess eingebunden, die Dirk Hammes bereits im Vorjahr bei übertragenden Sanierungen erfolgreich unterstützt hatte.

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47228 Duisburg

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Mobil: 0177 7111965

E-Mail: hammes@rae-hammes.de

Internet: www.rae-hammes.de

Über hammes.

hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Dirk Hammes zum Antrag auf Eigenverwaltung: Gericht muss Gläubigerinteressen prüfen

Der Duisburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes stellt in einem Beitrag in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht heraus, welche Voraussetzungen beim Gläubigerausschuss für die Unterstützung des Eigenverwaltungsantrags vorliegen müssen und welche Ermittlungen das Insolvenzgericht bei eingerichtetem vorläufigen Gläubigerausschuss anstellen muss.

Der Duisburger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, gehört von Beginn an zu den Kritikern der Eigenverwaltung und stellt seine Haltung dazu regelmäßig auch in Fachaufsätzen und Vorträgen dar. Jetzt hat Dirk Hammes in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Heft 32/2017, S. 1505-1513) einen Beitrag veröffentlicht. Unter der Überschrift „Das Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses zur Frage der Eigenverwaltung und die Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts“ geht der Insolvenzverwalter der Frage nach, welche Voraussetzungen beim Gläubigerausschuss für die Unterstützung des Eigenverwaltungsantrags vorliegen müssen und welche Maßnahmen der Amtsermittlung bei eingerichtetem vorläufigen Gläubigerausschuss durch das Insolvenzgericht anzustellen sind.

Ausgangspunkt für Dirk Hammes ist die Tatsache, dass aus der Insolvenzpraxis Fälle bekannt sind, in denen Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses den Antrag auf Eigenverwaltung unterstützt haben, obgleich ihnen mehrere gravierende nachteilsindizierende Umstände bekannt waren. Er geht von der Erkenntnis aus, dass rund jede zweite vorläufige Eigenverwaltung in die Regelinsolvenz führt und folgert daraus, dass die Zugangsschwellen zu niedrig sind und die Gerichte allzu häufig Eigenverwaltungen ohne nähere Ermittlungen anordnen, wenn ihnen ein einstimmiger Unterstützungsbeschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses vorliegt. Dabei folgt Hammes § 270 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung: Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung setzt voraus, „dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird“. Diese Kenntnis richte sich nun in der Folge nicht nach „zufälligem“ Wissen des Insolvenzgerichts bei Vorlage des Antrags, sondern müsse auf der „Durchführung pflichtgemäßer Ermittlungen von Amts wegen“ basieren. Das sei geboten, weil schon die drohende Zahlungsunfähigkeit darauf schließen lasse, dass der Schuldner nicht in der Lage sei, seine Vermögensmasse nachhaltig zu beherrschen und die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger zu verwerten, schreibt Hammes.

Zudem konstatiert Dirk Hammes, dass der Gesetzgeber eine Prüfung der Gläubigerinteressen durch das Gericht vor der Anordnung der Eigenverwaltung erwartet. Diese Prüfung könne aber nur auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, etwa durch einen versierten und neutralen Sachverständigen beruhen, nicht ausschließlich auf den Angaben des Schuldners. Nicht zulässig sei das ‚Durchwinken‘ von Eigenverwaltungsanträgen auf der Grundlage der Unkenntnis des Gerichts.

Ebenso habe das Gericht zu prüfen, ob die Besetzungsvorschläge des Gläubigerausschusses durch den Schuldner beziehungsweise dessen Berater die „Gewähr für eine sachkundige und unabhängige, am Gesamtgläubigerinteresse orientierte Amtsführung bieten. Entgegenstehende Kenntnisse hat der vorläufige Sachwalter dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.“ Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses sind verpflichtet, die Unterstützung für den Eigenverwaltungsantrag nur auf Grundlage ausreichender angemessener Informationen zu gewähren. Für ein pflichtwidriges Verhalten können sie in Haftung genommen werden.

Der Rechtsanwalt folgert daraus: „Die Eigenverwaltung ist bei Verfahrenseröffnung abzulehnen, wenn der Schuldner nach der auf Tatsachen gestützten Überzeugung des Gerichts für die Übernahme dieser Aufgabe nicht geeignet ist.“

Den Aufsatz von Dirk Hammes können Sie kostenfrei herunterladen unter: „Das Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses zur Frage der Eigenverwaltung und die Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts“

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hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Dirk Hammes zur Versetzung von Insolvenzrichter Frank Frind: „Schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit“

 Der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR) kritisiert die Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts, den bekannten Insolvenzrichter Frank Frind nach einer Eingabe eines Verwalters nicht mehr bei Insolvenzsachen einzusetzen. Das gefährde die Unabhängigkeit der Justiz.

Es ist eine Nachricht mit üblem Beigeschmack für den Insolvenzstandort Deutschland und die Unabhängigkeit von Justiz und Insolvenzverwaltung: Wie das Magazin „WirtschaftsWoche“ berichtet (http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/ insolvenzrecht-hamburger-insolvenzrichter-wird-entmachtet/20742080.html, 19. Dezember) wird der bekannte Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind ab Januar 2018 nicht mehr bei Insolvenzverfahren eingesetzt, sondern nur noch in allgemeinen Zivilverfahren.

Dies ist das Resultat einer Eingabe eines Hamburger Insolvenzverwalters, der sich beim Präsidium des Amtsgerichts darüber beschwert hatte, der Richter wolle ihn angeblich zukünftig nicht mehr bei Verfahren berücksichtigen, wenn er einen bestimmten Insolvenzplan einreiche. Das allerdings soll nicht der Wahrheit entsprechen. Richter Frind hatte stattdessen angekündigt, den Insolvenzplan, sollte er eingereicht werden, zurückzuweisen, da er die Gläubiger massiv benachteiligte und ausschließlich für den Schuldner vorteilhaft war. Einen Insolvenzeigenantrag hatte der Schuldner im Übrigen gar nicht gestellt. Die Überlegung, einen Insolvenzverwalter zu entlassen, der in dieser Weise Gläubigerinteressen gefährdet, ist nicht nur naheliegend, sondern pflichtgemäß. Gleichwohl entschied das Präsidium des Amtsgerichtes Hamburg, den Richter nicht mehr bei Insolvenzsachen einzusetzen. Zur Vorbereitung der Entscheidung hatte es lediglich zwei weitere Hamburger Insolvenzverwalter befragt, bezeichnenderweise diejenigen, die den betroffenen Verwalter vorgeschlagen hatten. Die von Frind genannten 26 weiteren Verwalter, die Auskunft über die Qualität der jahrelangen Zusammenarbeit hätten geben können, soll das Präsidium nicht befragt haben.

„Das ist ein erheblicher Einschnitt für die unabhängige Justiz im Insolvenzrecht. Frank Frind ist als konsequenter, kompetenter, manchmal auch unbequemer Richter bekannt, dem die Insolvenzordnung über alles geht. Daher ist die Entscheidung des Präsidiums nicht nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund dass es offenbar nicht alle möglichen und naheliegenden Erkenntnisquellen für die Beurteilung genutzt hat“, kritisiert der Duisburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der vornehmlich in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter. „Die Signalwirkung, die dieses Vorgehen für andere engagierte und unabhängige Richter haben muss, ist verheerend und daher nicht hinnehmbar.“

„Es ist heute umso notwendiger, kritische, erfahrene und unabhängige Insolvenzrichter zu haben, die sich am Gesetz orientieren und genau prüfen, was Verwalter tun beziehungsweise zu tun gedenken. Ein kritischer und sachkundiger Umgang mit Anträgen und Vorgehensweisen von Beratern und Insolvenzverwaltern ist absolut notwendig, um das primäre Ziel des Insolvenzverfahrens, nämlich die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, zu stärken“, betont Dirk Hammes. „Dass zwischen den Schuldneranwälten und dem späteren Insolvenzverwalter in manchen Fällen Beziehungen und Abreden bestehen, die dem Verfahrensziel entgegenlaufen, ist in der Szene allgemein bekannt.“

Hammes ordnet daher auch die Äußerungen verschiedener Insolvenzrichter zur Sache als sehr wichtig ein. Die Berliner Insolvenzrichterin Dr. Daniela Brückner, der Kölner Richter Dr. Peter Laroche, Richter Schmerbach aus Göttingen sowie der Düsseldorfer Richter Frank Pollmächer warnten laut „WirtschaftsWoche“ in einem Schreiben an das Hamburger Präsidium bereits im Vorfeld der Entscheidung, dass es „mehr als fatal“ wäre, wenn zu den bekannten Druckmitteln bei der Vergabe von Insolvenzverfahren „nunmehr noch das Druckmittel, durch Eingaben an das Präsidiums des Gerichts eine Versetzung aus der Insolvenzabteilung zu betreiben, hinzukommen würde“.

Dirk Hammes: „Es ist leider immer seltener der Fall, dass Insolvenzrichter auch konträre Positionen zu Beratern und den Verwaltern einnehmen und ihnen beispielsweise beim Antrag auf Eigenverwaltung und der Verfahrensführung genau auf die Finger schauen.“ Nur auf diese Weise könne sich Verfahrensmissbrauch wirksam verhindern lassen, sagt Dirk Hammes, der vor allem die Praxis in der Eigenverwaltung seit langem scharf und prominent in Aufsätzen und Vorträgen kritisiert. „Ich kann dem Amtsgericht Hamburg nur empfehlen, seine Entscheidung, die ein schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit ist, unverzüglich zu revidieren, damit der Gerichtsstandort keinen Schaden nimmt. Frank Frind wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er sich nicht geschlagen gibt. Dieses Vorgehen darf keinesfalls Schule machen!“

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hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Dirk Hammes spricht über Eigenverwaltung im WDR: „Zugangsvoraussetzungen strenger gestalten“

Pressemitteilung an die Redaktionen (17. Oktober 2017)

Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg) hat sich im WDR-Fernsehen zum Umgang mit dem Sanierungsinstrument der Eigenverwaltung geäußert und seine Kritik daran erneuert. Anlass ist ein vielfach kritisierter Werbebrief einer Düsseldorfer Kanzlei für die Eigenverwaltung an den erfolgreichen Modeunternehmer Wolfgang Grupp (Trigema).

Die Organisationsform der Insolvenz in Eigenverwaltung, nachhaltig bekannt geworden vor fünf Jahren im Zuge des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), ist keine Erfolgsgeschichte. Hauptziel eines Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger und nicht die der Gesellschafter. „Aber die Fehler der Eigenverwaltung sind bekannt. Die Eigenverwaltung ist – konstruktionsbedingt – missbrauchsanfällig, und die Missbrauchsanfälligkeit wird durch das ESUG massiv verschärft. Die gesetzmäßige Verfahrensleitung und -durchführung ist ebenfalls vielfach nicht gewährleistet, auch wegen vielfach schlechter Leistungen von Beratern“, betont Dirk Hammes. Der Duisburger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt, namensgebender Gründungspartner der in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, gehört von Beginn an zu den Kritikern der Eigenverwaltung und stellt seine Haltung regelmäßig in Fachaufsätzen und Vorträgen dar.

Sein Eindruck und seine Haltung, dass viele Probleme der Eigenverwaltung durch Berater verursacht sind, haben sich durch eine aktuelle Berichterstattung noch einmal verstärkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ hatte in ihrer Wirtschaftsbeilage „Bilanz“ über das Unternehmen Trigema berichtet (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html). Das von Wolfgang Grupp erfolgreich geführte Familienunternehmen aus Süddeutschland hatte einen Brief einer Düsseldorfer Kanzlei erhalten, in dem die Eigenverwaltung als für den Gesellschafter hochattraktives Modell vorgestellt wird, um das Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler und seiner Gläubiger zu sanieren. Unternehmer Grupp hatte sich gegen dieses Angebot verwahrt, und Daniel Bergner vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hält das Gebaren der Kanzlei laut dem Artikel für „rechtlich möglich, jedoch ethisch-moralisch fragwürdig“.

In der WDR-Sendung „Westpol“ (15. Oktober, abrufbar unter http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-westpol-422.html) äußert sich Dirk Hammes zu dem Brief. Für ihn besteht die Gefahr, dass Ansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter in der Eigenverwaltung nicht geltend gemacht werden, der Bock werde schlicht zum Gärtner gemacht, wenn man die Insolvenzverwaltung jenen überlasse, die sie verspätet eingeleitet oder Gläubiger in anderer Weise in rechtlich oder kaufmännisch unvertretbarer Weise geschädigt haben. „Vor diesem Hintergrund müssen die Zugangsvoraussetzungen zu diesem Verfahren strenger gestaltet werden. Das ist auch die Aufgabe und der Auftrag an den Gesetzgeber, dies zu ändern.“ Ebenso weist Dirk Hammes auf die Möglichkeiten der Eigenverwaltung hin, kriminelle Vorgänge im Vorfeld der Insolvenz in einem Unternehmen zu verschleiern: „Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Ansprüche in einem solchen Verfahren verfolgt werden, sind deutlich geringer als in einem Regelverfahren mit Insolvenzverwalter. Das ist sicherlich auch eines der Motive, die ganz wesentlich sind, ein Verfahren in Eigenverwaltung zu führen.“

Dirk Hammes hat eine ganze klare Haltung zu dem Schreiben: „In diesem Schreiben habe ich keine einzigen Satz darüber gelesen, welche Rolle denn die Gläubiger in dem Verfahren haben, sondern es wird darüber gesprochen, wie Gesellschafter und Geschäftsführer nach Möglichkeit größtmögliche Vorteile aus diesem Verfahren ziehen können. Das aber entspricht nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens. Meiner Meinung nach wäre die Durchführung des Verfahrens in Eigenverwaltung in dieser Form unseriös und auch rechtswidrig.“

Schon in seinem Beitrag „Zu Risiken und Nebenwirkungen einer scheinbaren Selbstverständlichkeit“ in der „NZI – Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ (Ausgabe 4-2017) warnt der Rechtsanwalt davor, dass der Berater in der Eigenverwaltung auf dem Fahrersitz Platz nehme und weder Schuldner oder Sachwalter noch Gläubigerausschuss oder Insolvenzgericht ihn daran hinderten, das Verfahren an sich zu ziehen und eigene Entscheidungen dauerhaft durchzusetzen. In den allermeisten Fällen ist die Eigenverwaltung deutlich teurer als ein Regelverfahren mit Insolvenzverwalter, wobei die Sanierungsmöglichkeiten identisch sind. „Der Schuldner muss zur Führung der Eigenverwaltung geeignet sein, da er, abgesehen von den besonderen Befugnissen des Sachwalters, alle Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen hat, die ansonsten der professionelle Insolvenzverwalter zu erfüllen hätte. Diesem Maßstab werden solche Schuldner nicht gerecht, die ohne Rücksicht auf die Gläubigerinteressen und die Kosten die Eigenverwaltung von Beratern ‚erledigen’ lassen oder sich dabei von ihnen an die Hand nehmen lassen müssen.“ Apropos Beratungskosten: Es bestehe die Gefahr einer kostenträchtigen Nebeninsolvenzverwaltung. „Das ist für viele Unternehmen nicht tragbar – gerade dann, wenn die Eigenverwaltung schlussendlich in die Regelinsolvenz führt. Dann stehen keine ausreichenden Mittel mehr für die leistungswirtschaftliche Sanierung zur Verfügung“, kritisiert Dirk Hammes.

Dirk Hammes betont auch, dass er Wolfgang Grupp (der dem Rechtsanwalt bereits auf ein entsprechendes Schreiben geantwortet hat) für seine direkte Antwort an die entsprechende Kanzlei nur beglückwünschen könne und wünscht sich, dass Ereignisse wie diese endlich für den dringend benötigten Paradigmenwechsel im Umgang mit der Eigenverwaltung sorgen. „Für uns ist dieses eher unübliche Vorgehen ein weiterer Beleg dafür, dass die Eigenverwaltung sehr stark vom Berater beeinflusst wird und damit völlig falsche Anreize setzt, die dem Gesetz entgegenstehen. Weder steigen die Sanierungschancen – rund die Hälfte der vorgeblich durch die Eigenverwaltung gesundeten Unternehmen geht innerhalb eines Jahres in die Regelinsolvenz – noch werden die Gläubiger nach den Vorgaben der Insolvenzordnung bestmöglich befriedigt.“

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Über hammes. Insolvenzverwalter GbR

hammes. Insolvenzverwalter GbR mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten. Eine besondere Expertise besitzt hammes. bei Kriminalinsolvenzen. Der Aufdeckung von Vermögensverschiebungen und Bilanzmanipulationen folgt ein konsequentes Vorgehen gegen die Schädiger. Nach den Vorgaben der Insolvenzordnung strebt hammes. in allen Fällen an, die Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Dirk Hammes zum Antrag auf Eigenverwaltung: Gericht muss Gläubigerinteressen prüfen

Pressemitteilung an die Redaktionen (11. August 2017)

Der Duisburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes stellt in einem aktuellen Beitrag in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht heraus, welche Voraussetzungen beim Gläubigerausschuss für die Unterstützung des Eigenverwaltungsantrags vorliegen müssen und welche Ermittlungen das Insolvenzgericht bei eingerichtetem vorläufigen Gläubigerausschuss anstellen muss.

Der Duisburger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, gehört von Beginn an zu den Kritikern der Eigenverwaltung und stellt seine Haltung dazu regelmäßig auch in Fachaufsätzen und Vorträgen dar. Jetzt hat Dirk Hammes in der ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Heft 32/2017, S. 1505-1513) einen Beitrag veröffentlicht. Unter der Überschrift „Das Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses zur Frage der Eigenverwaltung und die Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts“ geht der Insolvenzverwalter der Frage nach, welche Voraussetzungen beim Gläubigerausschuss für die Unterstützung des Eigenverwaltungsantrags vorliegen müssen und welche Maßnahmen der Amtsermittlung bei eingerichtetem vorläufigen Gläubigerausschuss durch das Insolvenzgericht anzustellen sind. Ausgangspunkt für Dirk Hammes ist die Tatsache, dass aus der Insolvenzpraxis Fälle bekannt sind, in denen Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses den Antrag auf Eigenverwaltung betrieben haben, obgleich ihnen mehrere gravierende nachteilsindizierende Umstände bekannt waren.

Der Rechtsanwalt geht von der Erkenntnis aus, dass rund jede zweite vorläufige Eigenverwaltung in die Regelinsolvenz führt. Das ist für ihn ein deutliches Indiz, dass die Zugangsschwellen zu niedrig sind und die Gerichte allzu häufig Eigenverwaltungen ohne nähere Ermittlungen anordnen, wenn ihnen ein einstimmiger Unterstützungsbeschluss des vorläufigen Gläubigerausschusses vorliegt. Dirk Hammes zitiert in seinem Aufsatz § 270 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung, der ganz klar verdeutlicht, dass die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung voraussetzt, „dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird“. Diese Kenntnis richte sich nun in der Folge nicht nach „zufälligem“ Wissen des Insolvenzgerichts bei Vorlage des Antrags, sondern müsse auf der „Durchführung pflichtgemäßer Ermittlungen von Amts wegen“ basieren. Das sei geboten, weil schon die drohende Zahlungsunfähigkeit darauf schließen lasse, dass der Schuldner nicht in der Lage sei, seine Vermögensmasse nachhaltig zu beherrschen und die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger zu verwerten.

Zudem formuliert Dirk Hammes: „Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass vor Anordnung der Eigenverwaltung notwendigerweise eine Prüfung der Gläubigerinteressen durch das Gericht stattfindet. Eine solche Prüfung kann sinnvoll und ernsthaft nur auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, nicht aber ausschließlich auf den Angaben des Schuldners. Ein einfaches ‚Durchwinken‘ von Eigenverwaltungsanträgen auf der Grundlage der Unkenntnis des Gerichts ist deshalb nicht zulässig.“ Für die Überprüfung sollte sich das Gericht eines versierten Sachverständigen bedienen.

Ebenso habe das Gericht zu prüfen, ob die Besetzungsvorschläge des Gläubigerausschusses durch den Schuldner beziehungsweise dessen Berater die „Gewähr für eine sachkundige und unabhängige, am Gesamtgläubigerinteresse orientierte Amtsführung bieten. Entgegenstehende Kenntnisse hat der vorläufige Sachwalter dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.“ Zudem, so führt Dirk Hammes weiter aus, müsse das Gericht den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses verdeutlichen, dass sie verpflichtet sind, die Unterstützung für den Eigenverwaltungsantrag nur auf Grundlage ausreichender angemessener Informationen zu gewähren. Für ein pflichtwidriges Verhalten können sie in Haftung genommen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für den Insolvenzverwalter, der regelmäßig zu den führenden in Deutschland gehört: „Die Eigenverwaltung ist bei Verfahrenseröffnung abzulehnen, wenn der Schuldner nach der auf Tatsachen gestützten Überzeugung des Gerichts für die Übernahme dieser Aufgabe nicht geeignet ist.“

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Auch KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau ist gerettet

Pressemitteilung an die Redaktionen (7. August 2017)

Der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR) hat nach der Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen auch das Schwesterunternehmen KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH aus Duisburg durch eine übertragende Sanierung erhalten.

Nach der Rettung des Industrieunternehmens Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH aus Mülheim hat der Duisburger Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes, namens-gebender Gründungspartner der vornehmlich in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, nun auch den Schwesterbetrieb KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH aus Duisburg erhalten. „Wir haben nun bereits nach rund zwei Monaten einen Käufer für KWE Ludwigshafen gefunden. Der Erwerber stammt wie der Schuldner aus dem industriellen Anlagenbau und wird KWE im Rahmen einer übertragenden Sanierung mit allen Mitarbeitern übernehmen. Damit haben wir in sehr kurzer Zeit unser Ziel erreicht, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu erhalten. Damit schaffen wir natürlich einen erheblichen Mehrwert für die Insolvenzgläubiger und entsprechen einmal mehr den Vorgaben des Gesetzes, diese bestmöglich zu befriedigen“, sagt Dirk Hammes, der für seinen großen Sanierungswillen bekannt ist und regelmäßig zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in Nordrhein-Westfalen und Deutschland gehört.

Dirk Hammes hat gleich nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens alle Optionen geprüft und mit mehreren Kaufinteressenten umfangreiche Verhandlungen geführt. „Wir waren von Beginn an sicher, dass KWE Ludwigshafen – genau wie Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen – eine Zukunft haben wird. Das Ergebnis haben wir jetzt erreicht, da wir den Käufer von den guten Zukunftsaussichten überzeugen konnten.“ Die KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau ist im industriellen Anlagenbau tätig und bietet Dienstleistungen in der Instandhaltung solcher Anlagen an, unter anderem für die BASF SE; es bestehen eine gute Auftragslage und langjährige Kundenbeziehungen. Die Gläubigerversammlung hat dem Verkauf bereits zugestimmt.

Wie Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen gehörte auch KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau zur österreichischen Kresta Anlagenbau Gesellschaft, über deren Vermögen im Juli vergangenen Jahres ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. In dem Zuge war es auch zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekommen, die mit der übertragenden Sanierung nun gelöst worden sind. In beiden Verfahren wurde Dirk Hammes durch die auf insolvenzbedingte Investorenprozesse spezialisierte MENTOR AG unterstützt.

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Auto Lackas: Fortführung wie angekündigt gesichert

Pressemitteilung an die Redaktionen (4. August 2017)

Der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR) hat die Auto Lackas GmbH aus Wesel auf dem Wege einer übertragenden Sanierung mit allen Arbeitsplätzen erhalten.

Es ist ein gutes Ergebnis für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger der Auto Lackas GmbH aus Wesel. Nur wenige Monate nach Eröffnung des Verfahrens hat der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der vornehmlich in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR, seine Sanierung bereits abgeschlossen. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die Fortführung des Unternehmens sichern wollen. Das ist uns auch gelungen. Ein Unternehmen hat die Auto Lackas GmbH im Zuge einer übertragenden Sanierung übernommen und wird deren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortsetzen. Die Gläubigerversammlung hat dem bereits zugestimmt“, sagt Dirk Hammes.

Grund für die Insolvenz war eine streitige Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden. Aus der Vergangenheit hatte es Steuerforderungen gegeben, für die das Finanzamt Wesel Anfang des Jahres die Vollstreckung angekündigt hatte. Diese Forderungen haben schließlich zur Insolvenz geführt, sodass es für Dirk Hammes und sein erfahrenes und versiertes Team nie Zweifel an der Fortführungsfähigkeit und dem operativen Geschäft gegeben habe. „Wir sind froh, diese übertragende Sanierung so schnell abgeschlossen und eine gute und tragfähige Lösung für alle Beteiligten gefunden zu haben“, betont der bekannte Insolvenzverwalter.

Bei der Auto Lackas GmbH sind 100 Mitarbeiter beschäftigt, davon 23 Auszubildende, die vom neuen Eigentümer vollständig übernommen werden. Damit hat Dirk Hammes auch sein Ziel erreicht, wenn möglich alle Arbeitsplätze zu sichern. Und natürlich hat der Rechtsanwalt, der regelmäßig zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in Deutschland gehört und für seinen umfassenden Sanierungswillen bekannt ist, auch größten Wert darauf gelegt, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, wie es die Insolvenzordnung vorgibt: „Durch die übertragende Sanierung erzielen wir eine deutliche Verbesserung der Quote der Insolvenzgläubiger. Das ist ein sehr gutes Ergebnis, zumal das Unternehmen ja erhalten bleibt und die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten etc. weiterführt.“

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hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Übertragende Sanierung: Dirk Hammes findet Lösung für Eickhoff

Pressemitteilung an die Redaktionen (31. Juli 2017)

Für die insolvente Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH aus Mülheim an der Ruhr gibt es wieder eine Zukunft. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR, Duisburg) hat den Service-Bereich des Industrieunternehmens verkauft und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten – ein wichtiger Schritt für die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

Es ist ein großer Sanierungserfolg für Dirk Hammes. Der Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, namensgebender Gründungspartner der Duisburger Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter, hat bereits nach wenigen Wochen durch eine übertragende Sanierung dafür gesorgt, dass es für die Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH aus Mülheim eine Zukunft gibt. Gemeinsam mit dem Schwesterunternehmen KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH aus Duisburg hatte der Spezialbetrieb für Planung, Konstruktion und Fertigung von Industrieanlagen, den Stahl-, Druckbehälter- und Rohrleitungsbau und Montagearbeiten in Industriebetrieben Ende April 2017 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

„Wir waren von Beginn an der Überzeugung, dass die Unternehmen eine Zukunft haben und dass es Optionen für die Fortführung gibt. Für den gesamten Service-Bereich von Eickhoff, also die Montagearbeiten in Industriebetrieben, haben wir jetzt nach umfangreichen und intensiven Verhandlungen mit zahlreichen Interessenten eine Lösung realisiert. Ein großes mittelständisches Unternehmen aus dem Bereich Rohrleitungs- und Anlagenbau übernimmt den Betriebsteil und führt mit insgesamt 31 ehemaligen Eickhoff-Mitarbeitern den Geschäftsbetrieb fort. Dazu gehören insbesondere Betriebsstätten bei renommierten Kunden der Großindustrie“, erläutert Dirk Hammes. Der Rechtsanwalt und seine Mitarbeiter arbeiten weiterhin daran, für die nicht übernommenen Mitarbeiter, insbesondere die Auszubildenden, neue Arbeitsplätze zu finden.

Unterstützt wurde Dirk Hammes bei der Investorensuche im Verkaufsprozess von der spezialisierten Unternehmensberatung Mentor AG aus Trier. Besonders erfreulich sei an dieser übertragenden Sanierung, dass es innerhalb eines sehr engen Zeitfensters gelungen sei, ein für alle Parteien – besonders natürlich die Gläubiger – gutes Ergebnis zu realisieren. Auch die Ausgangssituation sei nicht ganz alltäglich gewesen, betont Dirk Hammes. „Die beiden Unternehmen gehörten zur österreichischen Kresta Anlagenbau Gesellschaft, über deren Vermögen im Juli vergangenen Jahres in Österreich ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Und die Firma Eickhoff war schon Ende 2016 aus diesem Insolvenzverfahren heraus veräußert worden, dabei aber weiter in sehr schwierigem Fahrwasser unterwegs gewesen.“

„Die Sanierung eines Unternehmens ist immer unser vorrangiges Ziel, das wir häufig auch erreichen. Damit stellen wir die bestmögliche Gläubigerbefriedigung sicher“, verweist der Insolvenzverwalter auf die hohe Sanierungsquote seiner Kanzlei; seit Anfang 2016 Jahr seien bereits rund zehn insolvente Unternehmen durch eine gezielte Sanierung wieder in eine stabile Zukunft entlassen worden.

Dirk Hammes geht auch davon aus, für die KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH kurzfristig eine Lösung zum Erhalt und damit zum Besten der KWE-Gläubiger und -Mitarbeiter zu finden.

Pressekontakt

hammes.

Insolvenzverwalter GbR

Dirk Hammes

Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15

47228 Duisburg

Telefon: 02065 89207-0

Mobil: 0177 7111965

E-Mail: hammes@rae-hammes.de

Internet: www.rae-hammes.de

Über hammes.

hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Duisburger Insolvenzrechtstage als fachlich relevante Fortbildung etabliert

Die hammes. Insolvenzverwalter GbR hat die achten Duisburger Insolvenzrechtstage durchgeführt. Hauptredner der etablierten Fortbildungsveranstaltung war Professor Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichtes Passau a.D.

Die Duisburger Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter ist für moderne Insolvenzverwaltung und regelmäßige Sanierungserfolge bekannt. Ebenso legen die Partner Dirk Hammes und Mark Steh größten Wert auf fachlich relevante Fortbildungen. Eine Fortbildungstradition, die die Kanzlei be-gründet hat, sind die Duisburger Insolvenzrechtstage; diese fand kürzlich zum achten Mal statt. „Wir greifen mindestens einmal jährlich ein aktuelles Thema auf, um unsere Mitarbeiter, aber auch Fachleute aus Forschung und Praxis, weiterzubilden“, sagt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der ausschließlich insolvenzrechtlich tätigen Kanzlei hammes. mit Standorten in, Duisburg, Kleve, Düsseldorf, Essen und Bochum. Der Rechtsanwalt und Betriebswirt ist seit fast 20 Jahren als Insolvenzverwalter tätig und gehört regelmäßig zu den am meisten bestellten Verwaltern bei Unternehmensinsolvenzen in ganz Deutschland.

Bei den achten Duisburger Insolvenzrechtstagen hielt Professor Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichtes Passau a.D., den Hauptvortrag. Das Thema: neues Insolvenzanfechtungsrecht 2017. „Das sind wesentliche Themen in der insolvenzrechtlichen und Sanierungspraxis. Deshalb lohnt es sich, sich darüber qualifiziert informieren zu lassen“, sagt Dirk Hammes. Die Änderung des Insolvenzanfechtungsrechtes war auch Gegenstand einer öffentlich geführten Diskussion. Unter anderem berichtete das WDR-Fernsehen in diesem Jahr in der großen Reportage „Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert“ über die Anfechtungspraxis und zitierte in dem Beitrag auch Dirk Hammes sowie seinen Kanzleikollegen Jens Mansfeld zum Umgang mit dem entsprechenden Paragrafen durch Insolvenzverwalter (zum Beitrag: http://rae-hammes.de/index.php/aktuelles/aktuelle-meldungen/146-insolvenzanfechtung-rechtsanwalt-dirk-hammes-im-wdr).

„Professor Dr. Huber ist ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet und hat mit seinem Vortrag echte Impulse gesetzt“, berichtet Dirk Hammes. Seiner Einladung waren einmal mehr unter anderem Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Bankenvertreter und Berater aus verschiedenen Bereichen gefolgt. Der interdisziplinäre Austausch und die geführten Diskussionen sind für die Initiatoren stets eine gute Grundlage für eine am Gläubigergesamtinteresse ausgerichteten Arbeit.

„Gerade für sanierungsaffine Insolvenzverwalter ist die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung entscheidend. Wir müssen nicht nur das Insolvenzrecht extrem gut kennen und beherrschen, sondern auch zahlreiche andere Rechtsgebiete sowie betriebswirtschaftliche Themen. Um den Anforderungen des Gesetzgebers, besonders hinsichtlich der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, umfassend und auf hohem Niveau nachkommen zu können“, sagt Dirk Hammes. „Dazu wollen wir mit unseren etablierten Insolvenzrechtstagen einen Beitrag leisten.“

Die Duisburger Insolvenzrechtstage finden seit 2013 regelmäßig statt, Dirk Hammes und Mark Steh planen bereits weitere Termine.

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